Entlastungsleistungen, Verhinderungspflege sowie Betreuungsdienste

Entlastungsleistungen, Verhinderungspflege sowie Betreuungsdienste nach §45a SGB ab Pflegestufe 1  mit Abrechnung auch über die Pflegekasse.

Haushaltshilfe für Jedermann

Haushaltshilfe für Jedermannn, z. B. Fenster putzen, Wintergärten, Besorgungen, Wäschepflege, etc.

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